Änderung des Eichgesetzes
Am 1. Januar 2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft getreten. Es bringt einige grundlegende Neuerungen u. a. auch für den Einsatz kundeneigener Zähler mit sich, die Gebäudeeigentümer und Wohneigentümergemeinschaften unbedingt beachten sollten!
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Homepage des Hessischen Eichamtes.