Stadtwerke passen Ergänzende Bedingungen an
Die Stadtwerke Herborn GmbH ändert mit Wirkung zum 1. Januar 2016 gemäß § 4 Abs. 3 NAV die Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), nach § 4 Abs. 3 NDAV die Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) sowie nach § 1 Abs. 4 AVBWasserV die Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Die geänderten Dokumente sind im vollständigen Wortlaut im Bereich Online-Service unter Downloads und Anträge abrufbar oder können telefonisch unter 502-0 bei unserem Servicepunkt angefordert werden.