Entstörungsdienst 

Im Falle einer Störung erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer:

So erreichen Sie
Ihre Stadtwerke Herborn 

Walkmühlenweg 12
D-35745 Herborn
Tel.: 02772 502-0
Fax: 02772 502-304

Aktuelle Öffnungszeiten

Montag + Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr

Montag + Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Mittwoch + Freitag:
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Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Drei Personen sitzen an Computern und telefonieren per Headset

Service

Informationen zu den Preisbremsen

Wichtige Informationen zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme

Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung der stark gestiegenen Energiekosten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen beschlossen. Ein wesentlicher Teil dieses Entlastungspaketes erfolgt durch die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Die wichtigsten Informationen zur Funktionsweise finden Sie im jeweiligen PDF-Dokument zum Download:

Sicherheitshinweise

Was tun, wenn es einmal nach Gas riecht?

  • Ruhe bewahren!
  • Kein offenes Feuer! Nicht rauchen!
  • Funkenbildung vermeiden! Keine elektrischen Schalter benutzen, auch nicht Telefon, Stecker, Klingel!
  • Gashahn schließen!
  • Fenster und Türen öffnen!
  • Weitere Hausbewohner warnen und Gebäude verlassen! (Klopfen, nicht Klingeln!)

Stadtwerke Herborn GmbH von außerhalb des Gebäudes (Nachbar, Handy) anrufen!

Notruftelefon: 02772 502-502

Von Natur aus ist Gas geruchlos und ungiftig. Deshalb mischen wir Ihrem Erdgas einen Duftstoff bei. Dieser Duftstoff hat einen unverwechselbaren, durchdringenden Geruch - so durchdringend, dass Sie auch kleinste Mengen ganz sicher bemerken.

Bankverbindung ändern

Sie haben eine neue Bankverbindung? Einfach und schnell teilen Sie uns diese über unser Kundenportal mit.

Mitteilung des Zählerstandes

Einfach und auf direktem Wege können Sie uns Ihre Zählerstände über das Kundenportal mitteilen.

Kundenwechsel

Nutzen Sie schon unser Kundenportal? Einfach und schnell können Sie uns dort einen Kundenwechsel mitteilen.

Downloads und Anträge

Hier finden Sie hilfreiche, nützliche und interessante Dateien zum Download.

SEPA-Lastschriftmandat

Separater Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Strom

Separater Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas

Anschlussanträge 

Netzanschlussverträge

Netzanschlussvertrag EEG

Netzanschlussvertrag KWK-G

Einspeisevertrag nach EEG

Einspeisevertrag nach KWK-G 

Verordnungen und Bestimmungen

Sonstiges 

Informationen zur Ablesung

Das Ablesen Ihrer Verbrauchszähler ist nicht schwer. Wie dies genau funktioniert, erläutern wir Ihnen auf dieser Seite in Text und Bild. Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stromzähler

Stromzähler
  1. Zählerstand
    Bitte nur die Ziffern im schwarzen Bereich ablesen

  2. Zählernummer
    Bitte mit angedruckter Zählernummer auf der Ablesekarte vergleichen bzw. in das Formular eintragen

Gaszähler

Gaszähler
  1. Zählerstand
    Bitte nur die Ziffern im schwarzen Bereich ablesen

  2. Zählernummer
    Bitte mit angedruckter Zählernummer auf der Ablesekarte vergleichen bzw. in das Formular eintragen.

Wasserzähler

Wasserzähler
  1. Zählerstand
    Bitte ablesen

  2. Zählernummer
    Bitte mit angedruckter Zählernummer auf der Ablesekarte vergleichen bzw. in das Formular eintragen.

Sie können sich die Informationen zum Ablesen Ihrer Verbrauchszähler ebenfalls als Datei auf Ihren PC herunterladen.

Musterrechnung

Sie haben Fragen zu ihrer Rechnung? In der Musterrechnung finden Sie ausführliche Erläuterungen zu allen Bereichen Ihrer Abrechnung.

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Rechnung? Dann rufen Sie einfach unser Service-Center an.

i Hier steht Ihre Rechnungsanschrift, diese kann abweichend von Ihrer Verbrauchsstelle sein. Evtl. wird hier auch die Anschrift eines abweichenden Rechnungsempfängers angedruckt.
i Ihre persönliche Kundennummer und Rechnungseinheit. Bitte geben Sie uns diese bei Rückfragen an, damit wir Ihre Rechnung schnell und eindeutig identifizieren können.
i Dies ist der Zeitraum auf den sich Ihre Abrechnung bezieht.
i Hier ist Ihre Abnahmestelle genannt. Der Ort, an dem die einzelnen Verbräuche anfallen. Die Verbrauchsstelle muss nicht gleichlautend mit Ihrer Rechnungsanschrift sein.
i Dies sind die Gesamtkosten für die genannte Verbrauchsstelle und den angegebenen Abrechnungszeitraum. Die Gesamtkosten setzten sich aus den Kosten der einzelnen Versorgungs- und Entsorgungsarten (Strom, Gas, Wasser und Abwasser) zusammen.
i Hier werden die oben genannten Gesamtkosten, die sich aus den Kosten der einzelnen Versorgungs- und Entsorgungsarten zusammensetzen, abzüglich der von uns angeforderten Beträge angegeben und als Rechnungsbetrag ausgewiesen.
i Hier werden die oben genannten Gesamtkosten, die sich aus den Kosten der einzelnen Versorgungs- und Entsorgungsarten zusammensetzen, abzüglich der von uns angeforderten Beträge angegeben und als Rechnungsbetrag ausgewiesen.
i Hier wird gegebenenfalls ein Restbetrag angegeben, der evtl. noch aus früheren Abrechnungen besteht, oder die Differenz zwischen den von uns angeforderten und den von Ihnen bezahlten Abschlägen darstellt. Dieser Betrag ergänzt Ihren Rechnungsbetrag und wird mit diesem fällig.
i Dies ist das zum oben genannten Abrechnungsdatum angewiesene Guthaben/ bzw. die fällige Forderung um Ihr Kundenkonto auszugleichen.
i Hier finden Sie Ihren neuen Teilbetrag für den kommenden Abrechnungszeitraum, der sich aus den einzelnen Beträgen der Ver- und Entsorgungsarten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) zusammensetzt. Ihr Teilbetrag wird monatlich fällig, Sie erhalten hierüber keine einzelnen Rechnungen! Der Betrag wird auf Grund Ihres Verbrauches, sowie der Preisentwicklung ermittelt. Eine Einzelaufstellung nach den Ver- bzw. Entsorgungsarten, sowie die genauen Fälligkeitstermine finden Sie auf der Rückseite des ersten Blattes.
i Dies ist das zum oben genannten Abrechnungsdatum angewiesene Guthaben/ bzw. die fällige Forderung um Ihr Kundenkonto auszugleichen.
i Hier finden Sie die Einzelaufstellung zu Ihrem Neuen Teilbetrag. Der Teilbetrag wird zu den hier genannten Terminen fällig. Sofern Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir an diesen Terminen den Abschlag von Ihrem Konto abbuchen. Barzahler überweisen Ihre Beträge bitte pünktlich auf unser Konto.
i Wasserhärte bei der Waschmitteldosierung und berücksichtigen Sie im Falle eines Gasgeruchs unbedingt unsere Sicherheitshinweise. Unser Servicepunkt steht Ihnen bei Fragen und Störungen gerne zur Verfügung. Unseren Störungsdienst erreichen Sie an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr unter der Rufnummer 0 27 72 / 5 02 - 5 02
i Die jeweilige Ver- oder Entsorgungsart (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)
i Hier finden Sie alle Angaben zu Ihrem Vertragsverhältnis, wie den Vertragsgegenstand, der Ihrem gewählten Tarif entspricht, sowie die Vertragsdauer und Kündigungsfristen gem. § 40 Abs. 2 Nr. 2 EnWG.
i Hier finden Sie ihre Zählernummer. Diese Ziffernfolge finden Sie auch auf Ihren Zähler wieder.
i Dies sind die, Ihrer Abrechnung zugrundeliegenden Ablesungen. Sie finden immer einen Anfangs- und einen Endzählerstand, sowie die Zählerstandsdifferenz für einen Ablesezeitraum. Ihr Zählerstand zum Abrechnungsstichtag kann von Ihrem abgelesenen Zählerstand abweichen, da der Zählerstand vom Ablesestichtag bis zum Abrechnungsstichtag gemäß Ihres Verbrauchsverhaltens hochgerechnet wird. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie dann ebenfalls auf Ihrer Abrechnung (17A).
i Wenn Ihr Zählerstand zur Jahresabrechnung hochgerechnet wurde finden Sie hier die zugrundeliegende Ablesung.
i Hier finden Sie die Gegenüberstellung Ihres Verbrauches vom aktuellen und vom letzten Abrechnungszeitraum.
i Ihr jeweils gültiger Tarif für den angegebenen Zeitraum. Weitere Hinweise zu unseren Tarifen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Produkte“. Die Rechnung wird üblicherweise für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt. Ändern sich innerhalb dieses Zeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise (z.B. Arbeitspreis Gas), ist eine Aufteilung des Gasverbrauches bis zum Änderungstermin und für die Zeit danach erforderlich.
i Hier wird Ihr Stromverbrauch in kWh, ihr Wasserverbrauch in m³ bzw. Ihr Gasverbrauch in kWh, mit den jeweils gültigen Einzelpreisen, bzw. den für Ihren Tarif gültigen Preisbestandteilen angegeben. Je nach Energieart und gewähltem Tarif kann die Angabe der einzelnen Bestandteile dabei variieren, so wird bspw. im Bereich Strom die Ökosteuer und im Bereich Gas die Erdgassteuer ausgewiesen. Sprechen Sie uns für eine Tarifberatung gerne an, oder informieren Sie sich auf unseren Internetseiten in der Rubrik Produkte.
i Die für den oben angegebenen Vertrag angefallenen Verbrauchskosten bzw. Gebühren.
i Gemäß EnWG sind wir verpflichtet, Haushaltskunden den eigenen Jahresverbrauch im Vergleich zu dem Jahresverbrauch bestimmter Kundengruppen darzustellen. Über die angedruckten Tabellen und Diagramme können Sie so Ihren eigenen Energieverbrauch besser einschätzen. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass die einheitlich zu verwendenden Vergleichsgruppen nicht zwangsläufig auch mit Ihrem individuellen Verbrauch gegenüberzustellen sind. So werden zum Beispiel Faktoren wie das Baujahr Ihres Hauses, die verwendete Gebäudedämmung, oder Abweichungen in Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten dabei nicht berücksichtigt.
i Hier finden Sie für den Bereich Strom die Zusammensetzungen unserer Energielieferungen. Seit einigen Jahren liefern wir an unsere Tarifkunden nur noch CO2-freien Strom aus Wasserkraft. Für Sie gilt daher der unterste Balken in dieser Darstellung. Im Vergleich zu den durchschnittlichen Stromlieferungen in Deutschland sparen wir somit radioaktive Abfälle und CO2 ein. Für eine saubere Umwelt.
i Die jeweilige Ver- oder Entsorgungsart (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)
i Hier finden Sie alle Angaben zu Ihrem Vertragsverhältnis, wie den Vertragsgegenstand, der Ihrem gewählten Tarif entspricht, sowie die Vertragsdauer und Kündigungsfristen gem. § 40 Abs. 2 Nr. 2 EnWG.
i Hier finden Sie ihre Zählernummer. Diese Ziffernfolge finden Sie auch auf Ihren Zähler wieder.
i Dies sind die, Ihrer Abrechnung zugrundeliegenden Ablesungen. Sie finden immer einen Anfangs- und einen Endzählerstand, sowie die Zählerstandsdifferenz für einen Ablesezeitraum. Ihr Zählerstand zum Abrechnungsstichtag kann von Ihrem abgelesenen Zählerstand abweichen, da der Zählerstand vom Ablesestichtag bis zum Abrechnungsstichtag gemäß Ihres Verbrauchsverhaltens hochgerechnet wird. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie dann ebenfalls auf Ihrer Abrechnung (17A).
i Im Geschäftsbereich Gas finden Sie neben dem Zählerstand und der Zählerstandsdifferenz auch noch Angaben zu der Zustandszahl und zum Brennwert. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt seine Zusammensetzung und damit der Energiegehalt (Brennwert) natürlichen Schwankungen. Über den Brennwert und die Zustandszahl wird sichergestellt, dass Sie nur die Energie bezahlen müssen, die Sie auch in Anspruch genommen haben. Die Abrechnung geschieht hierbei streng auf den Grundlagen eichrechtlicher Vorschriften (der sogenannten G685) und nach anerkannten Regeln der Technik.
i Wenn Ihr Zählerstand zur Jahresabrechnung hochgerechnet wurde finden Sie hier die zugrundeliegende Ablesung.
i Hier finden Sie die Gegenüberstellung Ihres Verbrauches vom aktuellen und vom letzten Abrechnungszeitraum.
i Ihr jeweils gültiger Tarif für den angegebenen Zeitraum. Weitere Hinweise zu unseren Tarifen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Produkte“. Die Rechnung wird üblicherweise für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt. Ändern sich innerhalb dieses Zeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise (z.B. Arbeitspreis Gas), ist eine Aufteilung des Gasverbrauches bis zum Änderungstermin und für die Zeit danach erforderlich.
i Hier wird Ihr Stromverbrauch in kWh, ihr Wasserverbrauch in m³ bzw. Ihr Gasverbrauch in kWh, mit den jeweils gültigen Einzelpreisen, bzw. den für Ihren Tarif gültigen Preisbestandteilen angegeben. Je nach Energieart und gewähltem Tarif kann die Angabe der einzelnen Bestandteile dabei variieren, so wird bspw. im Bereich Strom die Ökosteuer und im Bereich Gas die Erdgassteuer ausgewiesen. Sprechen Sie uns für eine Tarifberatung gerne an, oder informieren Sie sich auf unseren Internetseiten in der Rubrik Produkte.
i Die für den oben angegebenen Vertrag angefallenen Verbrauchskosten bzw. Gebühren.
i Gemäß EnWG sind wir verpflichtet, Haushaltskunden den eigenen Jahresverbrauch im Vergleich zu dem Jahresverbrauch bestimmter Kundengruppen darzustellen. Über die angedruckten Tabellen und Diagramme können Sie so Ihren eigenen Energieverbrauch besser einschätzen. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass die einheitlich zu verwendenden Vergleichsgruppen nicht zwangsläufig auch mit Ihrem individuellen Verbrauch gegenüberzustellen sind. So werden zum Beispiel Faktoren wie das Baujahr Ihres Hauses, die verwendete Gebäudedämmung, oder Abweichungen in Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten dabei nicht berücksichtigt.
i Die jeweilige Ver- oder Entsorgungsart (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)
i Hier finden Sie alle Angaben zu Ihrem Vertragsverhältnis, wie den Vertragsgegenstand, der Ihrem gewählten Tarif entspricht, sowie die Vertragsdauer und Kündigungsfristen gem. § 40 Abs. 2 Nr. 2 EnWG.
i Hier finden Sie ihre Zählernummer. Diese Ziffernfolge finden Sie auch auf Ihren Zähler wieder.
i Dies sind die, Ihrer Abrechnung zugrundeliegenden Ablesungen. Sie finden immer einen Anfangs- und einen Endzählerstand, sowie die Zählerstandsdifferenz für einen Ablesezeitraum. Ihr Zählerstand zum Abrechnungsstichtag kann von Ihrem abgelesenen Zählerstand abweichen, da der Zählerstand vom Ablesestichtag bis zum Abrechnungsstichtag gemäß Ihres Verbrauchsverhaltens hochgerechnet wird. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie dann ebenfalls auf Ihrer Abrechnung (17A).
i Wenn Ihr Zählerstand zur Jahresabrechnung hochgerechnet wurde finden Sie hier die zugrundeliegende Ablesung.
i Hier finden Sie die Gegenüberstellung Ihres Verbrauches vom aktuellen und vom letzten Abrechnungszeitraum.
i Ihr jeweils gültiger Tarif für den angegebenen Zeitraum. Weitere Hinweise zu unseren Tarifen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Produkte“. Die Rechnung wird üblicherweise für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt. Ändern sich innerhalb dieses Zeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise (z.B. Arbeitspreis Gas), ist eine Aufteilung des Gasverbrauches bis zum Änderungstermin und für die Zeit danach erforderlich.
i Ihr jeweils gültiger Tarif für den angegebenen Zeitraum. Weitere Hinweise zu unseren Tarifen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Produkte“. Die Rechnung wird üblicherweise für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt. Ändern sich innerhalb dieses Zeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise (z.B. Arbeitspreis Gas), ist eine Aufteilung des Gasverbrauches bis zum Änderungstermin und für die Zeit danach erforderlich.
i Hier wird Ihr Stromverbrauch in kWh, ihr Wasserverbrauch in m³ bzw. Ihr Gasverbrauch in kWh, mit den jeweils gültigen Einzelpreisen, bzw. den für Ihren Tarif gültigen Preisbestandteilen angegeben. Je nach Energieart und gewähltem Tarif kann die Angabe der einzelnen Bestandteile dabei variieren, so wird bspw. im Bereich Strom die Ökosteuer und im Bereich Gas die Erdgassteuer ausgewiesen. Sprechen Sie uns für eine Tarifberatung gerne an, oder informieren Sie sich auf unseren Internetseiten in der Rubrik Produkte.
i Die für den oben angegebenen Vertrag angefallenen Verbrauchskosten bzw. Gebühren.

Zahlungsprobleme

Grundsätzlich müssen Rechnungen und Abschläge immer pünktlich bezahlt werden. In Zahlungsverzug geraten Sie, wenn Sie Rechnungen und/oder Abschläge zu den von uns angegebenen Fälligkeiten nicht bezahlen. Für diesen Aufwand erheben wir Mahnkosten. Die Höhe der Mahnkosten entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten Sie jedoch in Zahlungsschwierigkeiten geraten: Scheuen Sie bitte nicht davor zurück, sich rechtzeitig bei uns zu melden.

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit persönlich und telefonisch zur Verfügung und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Sprechen Sie uns einfach an!

Nachzahlung

Wenn Sie wegen einer hohen Nachzahlung aus der Jahresendabrechnung den geforderten Betrag nicht in einer Summe bezahlen können, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Wir suchen gemeinsam nach einer Lösung und werden die Möglichkeit einer Ratenzahlung prüfen.

Ratenvereinbarung

Wenden Sie sich bitte sofort und vor einer ersten Mahnung an uns, wenn Sie wegen einer hohen Nachzahlung aus der Verbrauchsabrechnung den geforderten Betrag nicht in einer Summe bezahlen können.

Wir vereinbaren dann schriftlich mit Ihnen eine monatliche Ratenzahlung, dazu leisten Sie eine Anzahlung von mindestens 25 Prozent des Rechnungsbetrages. Nach Zahlungseingang dieser Anzahlung erhalten Sie von uns die schriftliche Ratenvereinbarung.

Sperrung*

Sie sind in Zahlungsverzug geraten und nach angekündigtem Sperrtermin steht unser Außendienstmitarbeiter vor Ihrer Haustür. Nehmen Sie keine Zahlung vor, müssen wir Ihren Anschluss vom Netz trennen. Die Wiederaufnahme der Energieversorgung erfolgt erst nach Zahlung des gesamten Rückstandes einschließlich der Sperr- und Entsperrgebühren. Bitte beachten Sie, dass bei einer Sperrung des Gaszählers noch zusätzliche Kosten eines Gasinstallateurs hinzukommen, bevor die Entsperrung vorgenommen werden kann.

Vorkassenzähler*

Das Prinzip eines Vorkassenzählers ist einfach: Der Kunde bestimmt selbst, wie viel Strom er verbrauchen möchte. Denn ab 5 Euro ist jeder beliebige Betrag auf einen Chip-Schlüssel ladbar. So können keine neuen "Schulden" auflaufen und alte Forderungen in bequemen Raten abgezahlt werden. Damit ist der Vorkassenzähler eine nützliche Lösung bei finanziellen Engpässen und oft eine Alternative zur Stromsperrung.

Bedienungsanleitung für Vorkassenzählen zum Download

Im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn werden zwei Vorkassenzählermodelle eingesetzt. Bitte prüfen Sie zunächst, welcher Zähler bei Ihnen installiert ist und laden Sie dann die entsprechende Bedienungsanleitung herunter. Es handelt sich um die Zählermodelle CPS 06 und CPS 08. Die entsprechende Aufschrift befindet sich auf Ihrem Zähler.

Zählermodell CPS 06

Zählermodell CPS 08

* Gesetzesgrundlage: StromGVV, GasGVV, AVBWasserV

Entstörungsdienst

Notrufnummer für Störungen

Im Falle einer Störung erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer:

02772 502-502

Befundprüfung von Zählern Strom, Gas und Wasser

Die Strom-, Gas-  und Wasserzähler im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH unterliegen dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) und sind damit zugelassen und geeicht.

Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann von jedem Kunden, der ein begründetes Interesse hat, eine Befundprüfung bei uns beantragt werden.

Nach erfolgter Beantragung der Befundprüfung wird der vorhandene Zähler gegen einen gleichartigen Zähler gewechselt. Der ausgebaute Zähler wird dann einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Befundprüfung übergeben.

Durch die staatlich anerkannte Prüfstelle wird im Rahmen der Befundprüfung festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenze einhält und damit den Anforderungen der Zulassung entspricht.

Die Befundprüfung umfasst

  • die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Eichordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung),
  • die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung) und
  • die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandlern).

Bei der messtechnischen Überprüfung wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenze bei unterschiedlichen Belastungsarten festgestellt. Ein Messgerät gilt als nicht funktionstüchtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden.

Nach der messtechnischen Prüfung kann das Messgerät im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung geöffnet werden, sofern der Antragsteller dies ausdrücklich auf seinem Antrag mit beantragt hat. Die Beschaffenheitsprüfung beinhaltet die Überprüfung des äußeren, bei Notwendigkeit auch des inneren Zustand des Messgerätes. Die Ergebnisse der Befundprüfung werden durch die Prüfstelle auf einem Prüfschein zusammengefasst und dem Antragsteller übergeben.

Wenn der Zähler die Befundprüfung besteht, sind die entstandenen Kosten durch den Antragsteller zu tragen. Alle Preise sind ohne Gewähr und können unter gegebenen Umständen variieren.

Sollten Sie sich für eine Befundprüfung entscheiden, bitten wir Sie, den Auftrag zur Zählerprüfung ausgefüllt und unterschrieben an uns zu senden.

Ansprechpartner: der jeweilige Netzbetrieb.

Streitbeilegungsverfahren

Sagen Sie uns Ihre Meinung

Wir sind ständig bemüht, unsere Kunden mit unseren Leistungen und unserem Service zu überzeugen. Sollte dennoch einmal etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen, sprechen Sie uns an oder richten Sie Ihr Anliegen schriftlich an:

Stadtwerke Herborn GmbH, Kundenzufriedenheit, Walkmühlenweg 12, 35745 Herborn

Wir werden schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen!

Streitbeilegungsverfahren

(gilt für Strom und Erdgas, nicht für Trinkwasser)

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Herborn GmbH, Walkmühlenweg 12, 35745 Herborn, Telefon 02772 502-0, E-Mail: info@stadtwerke-herborn.de.

Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durch­führung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unter­nehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: (0) 30 / 27 57 240 0, Telefax: (0) 30 / 27 57 240 69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbrau­cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: (0) 30 / 22 480 500 oder (0) 180 5 / 10 1000, Telefax: (0) 30 / 22 480 323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann hier aufgerufen werden.

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