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Vertragsunterlagen
Alle wichtigen Vertragsunterlagen und Informationen finden Sie im
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Service
Informationen zu den Preisbremsen
Wichtige Informationen zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme
Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung der stark gestiegenen Energiekosten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen beschlossen. Ein wesentlicher Teil dieses Entlastungspaketes erfolgt durch die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Die wichtigsten Informationen zur Funktionsweise finden Sie im jeweiligen PDF-Dokument zum Download:
Sicherheitshinweise
Was tun, wenn es einmal nach Gas riecht?
- Ruhe bewahren!
- Kein offenes Feuer! Nicht rauchen!
- Funkenbildung vermeiden! Keine elektrischen Schalter benutzen, auch nicht Telefon, Stecker, Klingel!
- Gashahn schließen!
- Fenster und Türen öffnen!
- Weitere Hausbewohner warnen und Gebäude verlassen! (Klopfen, nicht Klingeln!)
Stadtwerke Herborn GmbH von außerhalb des Gebäudes (Nachbar, Handy) anrufen!
Notruftelefon: 02772 502-502
Von Natur aus ist Gas geruchlos und ungiftig. Deshalb mischen wir Ihrem Erdgas einen Duftstoff bei. Dieser Duftstoff hat einen unverwechselbaren, durchdringenden Geruch - so durchdringend, dass Sie auch kleinste Mengen ganz sicher bemerken.
Bankverbindung ändern
Sie haben eine neue Bankverbindung? Einfach und schnell teilen Sie uns diese über unser Kundenportal mit.
Mitteilung des Zählerstandes
Einfach und auf direktem Wege können Sie uns Ihre Zählerstände über das Kundenportal mitteilen.
Kundenwechsel
Nutzen Sie schon unser Kundenportal? Einfach und schnell können Sie uns dort einen Kundenwechsel mitteilen.
Downloads und Anträge
Hier finden Sie hilfreiche, nützliche und interessante Dateien zum Download.
- Nutzungsbedingungen des Internet-Portals pdf 0.1MB
SEPA-Lastschriftmandat
- SEPA-Lastschriftmandat pdf 0.3MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
- Muster-Abwendungsvereinbarung pdf 1.0MB
- Messstellenvertrag für Letztverbraucher pdf 0.5MB
Separater Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Strom
- Hinweise zum Abschluss eines separaten Netznutzungsvertrages Strom pdf 0.2MB
- Netznutzungsvertrag Strom pdf 0.2MB
- Netznutzungsvertrag Strom - Anlage 2 - Muster Kontaktdaten/Ansprechpartner pdf 0.2MB
- Netznutzungsvertrag Strom - Anlage 3 - EDI-Vereinbarung pdf 0.1MB
- Netznutzungsvertrag Strom - Anlage 4 - Muster Sperrauftrag xlsx 22.4KB
- Netznutzungsvertrag Strom - Anlage 5 - Zuordnungsvereinbarung pdf 0.2MB
- Preisblatt Netzentgelte (ab 01.01.2024) pdf 0.1MB
- Preisblatt Netzentgelte (01.01.2023 - 31.12.2023) pdf 0.1MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Separater Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas pdf 0.3MB
- Netznutzungsentgelte Gas (ab 01.01.2024) pdf 0.1MB
- Netznutzungsentgelte Gas (01.01.2023 - 31.12.2023) pdf 0.2MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 2 - xlsx 16.4KB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 3 - pdf 0.3MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 4 - pdf 0.2MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 5 - pdf 0.1MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 6 - pdf 76.0KB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 7 - pdf 0.3MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 8 - pdf 0.2MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Anschlussanträge
- Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellungsanzeige für eine Erdgasanlage pdf 59.8KB
- Antrag für den Bezug von Trinkwasser (Neuanschluss) pdf 0.3MB
- Installationsantrag für eine Trinkwasseranlage pdf 0.3MB
- Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellungsanzeige Strom pdf 0.5MB
- Datenerfassungsblatt Blockheizkraftwerke (BHKW) und Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWKA) pdf 0.1MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Netzanschlussverträge
- Gasnetzanschlussvertrag (Niederdruck) pdf 0.4MB
- Stromnetzanschlussvertrag (Niederspannung) pdf 0.4MB
- Stromnetzanschlussvertrag (NS), Anlage 3 Widerrufsbelehrung pdf 37.1KB
- Stromnetzanschlussvertrag (NS), Anlage 4 Zustimmungserklärung pdf 48.0KB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Netzanschlussvertrag EEG
- Netzanschlussvertrag nach EEG 2017 pdf 0.4MB
- Netzanschlussvertrag EEG Anlage 1, Technische Beschreibung der Anlage pdf 26.5KB
- Netzanschlussvertrag EEG Anlage 2, Netzentgelte (ab 01.01.2024) pdf 0.1MB
- Netzanschlussvertrag EEG Anlage 2, Netzentgelte (01.01.2023 - 31.12.2023) pdf 0.1MB
- Netzanschlussvertrag EEG Anlage 3, Inbetriebnahmeprotokoll pdf 0.2MB
- Netzanschlussvertrag EEG Anlage 4, TAB pdf 1.2MB
- Netzanschlussvertrag EEG Anlage 4, Anlagen zur TAB pdf 0.6MB
- Netzanschlussvertrag EEG Anlage 5, Datenformate pdf 29.9KB
- Netzanschlussvertrag EEG Anlage 6, Auszug Niederspannungsanschlussverordnung pdf 0.1MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Netzanschlussvertrag KWK-G
- Netzanschlussvertrag nach KWK-G 2017 pdf 0.2MB
- NAV KWK Anlage 1, Technische Beschreibung der Anlage pdf 26.6KB
- NAV KWK Anlage 2, Netzentgelte (ab 01.01.2024) pdf 0.1MB
- NAV KWK Anlage 2, Netzentgelte (01.01.2023 - 31.12.2023) pdf 0.1MB
- NAV KWK Anlage 3, Inbetriebnahmeprotokoll pdf 0.2MB
- NAV KWK Anlage 4, TAB pdf 0.1MB
- NAV KWK Anlage 5, Auszug Niederspannungsanschlussverordnung pdf 0.1MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Einspeisevertrag nach EEG
- Einspeisevertrag nach EEG 2017 pdf 0.4MB
- Einspeisevertrag EEG, Anlage 2, Einsatzstoff-Tagebuch für Biomasse pdf 35.4KB
- Einspeisevertrag EEG, Anlage 3, Direktvermarktung pdf 96.0KB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Einspeisevertrag nach KWK-G
- Einspeisevertrag nach KWK-G pdf 0.3MB
- Einspeisevertrag KWK, Anlage 2, Erklärung zur Umsatzsteuer pdf 87.5KB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Verordnungen und Bestimmungen
- AVBWasserV pdf 80.8KB
- Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV pdf 0.4MB
- Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) pdf 85.5KB
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) pdf 92.5KB
- Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussversordnung (NDAV) pdf 0.9MB
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB Gas) pdf 2.1MB
- Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen Gas pdf 0.3MB
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) pdf 86.7KB
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) pdf 87.5KB
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) pdf 0.9MB
- Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) Strom pdf 0.9MB
- AVBFernwärmeV pdf 98.5KB
- Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV pdf 0.6MB
Sonstiges
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität pdf 0.7MB
- Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen ab 01.01.2023 pdf 0.6MB
- Sicherheitshinweise pdf 49.3KB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
- Zählermeldung - Strom pdf 0.1MB
Informationen zur Ablesung
Das Ablesen Ihrer Verbrauchszähler ist nicht schwer. Wie dies genau funktioniert, erläutern wir Ihnen auf dieser Seite in Text und Bild. Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stromzähler
-
Zählerstand
Bitte nur die Ziffern im schwarzen Bereich ablesen -
Zählernummer
Bitte mit angedruckter Zählernummer auf der Ablesekarte vergleichen bzw. in das Formular eintragen
Gaszähler
-
Zählerstand
Bitte nur die Ziffern im schwarzen Bereich ablesen -
Zählernummer
Bitte mit angedruckter Zählernummer auf der Ablesekarte vergleichen bzw. in das Formular eintragen.
Wasserzähler
-
Zählerstand
Bitte ablesen -
Zählernummer
Bitte mit angedruckter Zählernummer auf der Ablesekarte vergleichen bzw. in das Formular eintragen.
Sie können sich die Informationen zum Ablesen Ihrer Verbrauchszähler ebenfalls als Datei auf Ihren PC herunterladen.
Musterrechnung
Sie haben Fragen zu ihrer Rechnung? In der Musterrechnung finden Sie ausführliche Erläuterungen zu allen Bereichen Ihrer Abrechnung.
Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Rechnung? Dann rufen Sie einfach unser Service-Center an.
Zahlungsprobleme
Grundsätzlich müssen Rechnungen und Abschläge immer pünktlich bezahlt werden. In Zahlungsverzug geraten Sie, wenn Sie Rechnungen und/oder Abschläge zu den von uns angegebenen Fälligkeiten nicht bezahlen. Für diesen Aufwand erheben wir Mahnkosten. Die Höhe der Mahnkosten entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten Sie jedoch in Zahlungsschwierigkeiten geraten: Scheuen Sie bitte nicht davor zurück, sich rechtzeitig bei uns zu melden.
Wir stehen Ihnen gerne jederzeit persönlich und telefonisch zur Verfügung und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Sprechen Sie uns einfach an!
Nachzahlung
Wenn Sie wegen einer hohen Nachzahlung aus der Jahresendabrechnung den geforderten Betrag nicht in einer Summe bezahlen können, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Wir suchen gemeinsam nach einer Lösung und werden die Möglichkeit einer Ratenzahlung prüfen.
Ratenvereinbarung
Wenden Sie sich bitte sofort und vor einer ersten Mahnung an uns, wenn Sie wegen einer hohen Nachzahlung aus der Verbrauchsabrechnung den geforderten Betrag nicht in einer Summe bezahlen können.
Wir vereinbaren dann schriftlich mit Ihnen eine monatliche Ratenzahlung, dazu leisten Sie eine Anzahlung von mindestens 25 Prozent des Rechnungsbetrages. Nach Zahlungseingang dieser Anzahlung erhalten Sie von uns die schriftliche Ratenvereinbarung.
Sperrung*
Sie sind in Zahlungsverzug geraten und nach angekündigtem Sperrtermin steht unser Außendienstmitarbeiter vor Ihrer Haustür. Nehmen Sie keine Zahlung vor, müssen wir Ihren Anschluss vom Netz trennen. Die Wiederaufnahme der Energieversorgung erfolgt erst nach Zahlung des gesamten Rückstandes einschließlich der Sperr- und Entsperrgebühren. Bitte beachten Sie, dass bei einer Sperrung des Gaszählers noch zusätzliche Kosten eines Gasinstallateurs hinzukommen, bevor die Entsperrung vorgenommen werden kann.
Vorkassenzähler*
Das Prinzip eines Vorkassenzählers ist einfach: Der Kunde bestimmt selbst, wie viel Strom er verbrauchen möchte. Denn ab 5 Euro ist jeder beliebige Betrag auf einen Chip-Schlüssel ladbar. So können keine neuen "Schulden" auflaufen und alte Forderungen in bequemen Raten abgezahlt werden. Damit ist der Vorkassenzähler eine nützliche Lösung bei finanziellen Engpässen und oft eine Alternative zur Stromsperrung.
Bedienungsanleitung für Vorkassenzählen zum Download
Im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn werden zwei Vorkassenzählermodelle eingesetzt. Bitte prüfen Sie zunächst, welcher Zähler bei Ihnen installiert ist und laden Sie dann die entsprechende Bedienungsanleitung herunter. Es handelt sich um die Zählermodelle CPS 06 und CPS 08. Die entsprechende Aufschrift befindet sich auf Ihrem Zähler.
Zählermodell CPS 06
- Kreditaktivierung pdf 0.4MB
- Guthabenaufladung pdf 0.2MB
Zählermodell CPS 08
- Kreditaktivierung pdf 0.2MB
- Guthabenaufladung pdf 0.2MB
* Gesetzesgrundlage: StromGVV, GasGVV, AVBWasserV
Entstörungsdienst
Notrufnummer für Störungen
Im Falle einer Störung erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer:
02772 502-502
Befundprüfung von Zählern Strom, Gas und Wasser
Die Strom-, Gas- und Wasserzähler im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH unterliegen dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) und sind damit zugelassen und geeicht.
Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann von jedem Kunden, der ein begründetes Interesse hat, eine Befundprüfung bei uns beantragt werden.
Nach erfolgter Beantragung der Befundprüfung wird der vorhandene Zähler gegen einen gleichartigen Zähler gewechselt. Der ausgebaute Zähler wird dann einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Befundprüfung übergeben.
Durch die staatlich anerkannte Prüfstelle wird im Rahmen der Befundprüfung festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenze einhält und damit den Anforderungen der Zulassung entspricht.
Die Befundprüfung umfasst
- die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Eichordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung),
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung) und
- die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandlern).
Bei der messtechnischen Überprüfung wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenze bei unterschiedlichen Belastungsarten festgestellt. Ein Messgerät gilt als nicht funktionstüchtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden.
Nach der messtechnischen Prüfung kann das Messgerät im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung geöffnet werden, sofern der Antragsteller dies ausdrücklich auf seinem Antrag mit beantragt hat. Die Beschaffenheitsprüfung beinhaltet die Überprüfung des äußeren, bei Notwendigkeit auch des inneren Zustand des Messgerätes. Die Ergebnisse der Befundprüfung werden durch die Prüfstelle auf einem Prüfschein zusammengefasst und dem Antragsteller übergeben.
Wenn der Zähler die Befundprüfung besteht, sind die entstandenen Kosten durch den Antragsteller zu tragen. Alle Preise sind ohne Gewähr und können unter gegebenen Umständen variieren.
Sollten Sie sich für eine Befundprüfung entscheiden, bitten wir Sie, den Auftrag zur Zählerprüfung ausgefüllt und unterschrieben an uns zu senden.
Ansprechpartner: der jeweilige Netzbetrieb.
- Antragstellung zur Zählerüberprüfung Strom pdf 0.2MB
- Antrag zur Zählerüberprüfung Gas pdf 0.1MB
- Antrag zur Zählerüberprüfung Wasser pdf 0.3MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Streitbeilegungsverfahren
Sagen Sie uns Ihre Meinung
Wir sind ständig bemüht, unsere Kunden mit unseren Leistungen und unserem Service zu überzeugen. Sollte dennoch einmal etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen, sprechen Sie uns an oder richten Sie Ihr Anliegen schriftlich an:
Stadtwerke Herborn GmbH, Kundenzufriedenheit, Walkmühlenweg 12, 35745 Herborn
Wir werden schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen!
Streitbeilegungsverfahren
(gilt für Strom und Erdgas, nicht für Trinkwasser)
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Herborn GmbH, Walkmühlenweg 12, 35745 Herborn, Telefon 02772 502-0, E-Mail: info@stadtwerke-herborn.de.
Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: (0) 30 / 27 57 240 0, Telefax: (0) 30 / 27 57 240 69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: (0) 30 / 22 480 500 oder (0) 180 5 / 10 1000, Telefax: (0) 30 / 22 480 323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann hier aufgerufen werden.