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Ein junger Mann bedient eine Maschine in der Fertigung eines Unternehmens.

Strom-Tarife

Ihr persönliches Angebot zur Versorgung mit Strom erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Jahresverbrauchs im Tarifrechner.

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie links in der Sidebar.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden

Ersatzversorgung gilt nur im Netzgebiet der Stadt Herborn.

Dies sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Preisblatt

für die Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung für Nicht-Haushaltskunden1) im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH

gültig ab 01.01.2023

SLP (ohne reg. Leistungsmessung)

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 238,00 €
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 56,42 Ct
Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
Im Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 200,00 €
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 47,41 Ct
€/Jahr Ct/kWh
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,357
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,417
Umlage nach § 17 f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,591

Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:

€/Jahr Ct/kWh
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 8,95
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 100,00
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 14,40
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 114,40 13,69

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):

€/Jahr Ct/kWh
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 85,60
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 33,72

Die Ersatzversorgung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herborn GmbH.

1) Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
* inkl. Umsatzsteuer, derzeit 19 %

RLM (mit reg. Leistungsmessung)

Ersatzversorgung Nicht-Haushalt RLM Grundpreis (€/Monat) Energiepreis (Ct/kWh)

ab 10.000 kWh Jahresverbrauch
(mit Leistungsmessung)

netto brutto* netto brutto*
150,00 178,50 32,05 38,14

Zusätzlich zum Energiepreis sind zu entrichten: die Kosten für die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz, die Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlage nach § 19 Absatz 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes, die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 der Verordnung über abschaltbare Lasten, die Netzentgelte, Kosten für den Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgabe in der jeweils geltenden Höhe, zzgl. Umsatzsteuer.

Weitere Informationen zu den aufgeführten staatlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Seite www.netztransparenz.de

1) Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
* inkl. Umsatzsteuer, derzeit 19 %

Weitere Informationen 

Preisgestaltung

Durch vorausschauenden Einkauf und faire Kalkulation halten wir die Preise für Sie so stabil wie möglich.

Bei der Preisgestaltung sind wir allerdings abhängig von den großen nationalen Energieproduzenten und der Marktentwicklung an den Energiebörsen.

Zusätzlich beeinflussen gesetzliche Regelungen, Steuern und Abgaben die Energie- und Wasserpreise.

Strom-Grundversorgungsverordnung

Die Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) können Sie hier einsehen und herunterladen.

Unterjährige Abrechnung der Stadtwerke Herborn

Die Stadtwerke Herborn GmbH erstellt einmal im Jahr zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres bzw. zum Zeitpunkt eines Auszugs oder Lieferantenwechsels die Jahresabrechnung für Strom, Erdgas und Wasser.

Entsprechend § 40 Abs. 3 EnWG bieten wir unseren Kunden auch die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung als Alternative zur Jahresabrechnung an.

Für die unterjährige Abrechnung ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Stadtwerken Herborn GmbH und dem Kunden zu schließen.

Diese Vereinbarung können Sie hier herunterladen.

Stromkennzeichnung

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