Entstörungsdienst 

Im Falle einer Störung erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer:

So erreichen Sie
Ihre Stadtwerke Herborn 

Walkmühlenweg 12
D-35745 Herborn
Tel.: 02772 502-0
Fax: 02772 502-304

Aktuelle Öffnungszeiten

Montag + Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Herborn verlegt eine Stromleitung an einer Baustelle in einem Neubau-Wohngebiet.

Netzanschluss

Als Besitzer oder Besitzerin eines neues Wohnhauses muss so einiges beachtet werden. Hierunter finden Sie alle wichtigen Dokumente, Anträge, Informationen und sogar hilfreiche Tipps in Form unserer Bauherrenmappe, die Sie für Ihr neues Eigentum benötigen.

Bauherrenmappe

Der Neubau Ihres Wohnhauses beinhaltet viele Facetten. Unzählige Dinge müssen beachtet werden. Die Erstellung von Netzanschlüssen für Energie und Trinkwasser stellt für Sie dabei nur einen Aspekt unter vielen dar.

Unsere Bauherrenmappe soll Ihnen dabei helfen, sich in der turbulenten Zeit, die ein Hausbau mit sich bringt, zurechtzufinden. Hier können Sie alle wichtigen Informationen rund um die Netzanschlüsse für Ihr neues Heim entnehmen.

Um Ihren Antrag auf Erstellung der Netzanschlüsse schnell und reibungslos zu bearbeiten, benötigen wir das Formular Netz-/Hausanschluss-Anfrage, welches der Bauherrenmappe beiliegt. Bitte füllen Sie dieses aus (die Angaben sollten von Ihrem Architekten gemacht werden) und senden es uns mit Lageplänen und Grundrissen zu.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich und sind grundsätzlich zu allen Fragen rund um den Neuanschluss für Sie da.

Unterlagen für Bauherren downloaden

Planauskunft

Vor Beginn Ihrer Bauarbeiten unterstützen wir Sie gerne mit aktuellen Plan- und Leitungsauskünften. 

Um Schäden an unseren Leitungen zu vermeiden, bieten wir für folgende Sparten eine kostenlose Planauskunft an:

  • Strom
  • Gas
  • Wasser
  • Wärme

Füllen Sie bitte einfach unser Planauskunftsformular aus.

Neuanschluss Strom

Der Netzbetreiber Stadtwerke Herborn GmbH ist seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 26.10.2006 (einschließlich Änderung vom 30.10.2020) jedermann an sein Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.

Beantragen Sie hier Ihren Stromnetzanschluss in Niederspannung:

Neuanschluss Gas

Der Netzbetreiber Stadtwerke Herborn GmbH ist seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 26.10.2006 (einschließlich Änderung vom 30.10.2020) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.

Neuanschluss Niederdruck 

Beantragen Sie hier Ihren Gasnetzanschluss in Niederdruck:

Die nachfolgenden Veröffentlichungen der Musterverträge enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Netzanschlussvertrages für den Anschluss an das Gasverteilungsnetz der Stadtwerke Herborn GmbH.

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH dazu die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herborn GmbH zur NDAV.

Darüber hinaus gelten die Technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Herborn GmbH. Sie dienen als Ergänzung für die geltenden Vorschriften und Regelwerke, insbesondere: TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation – DVGW AB G600), DIN (EN) Normen, DVGW Regelwerk, Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Die nachfolgende Veröffentlichung enthält entsprechend § 19 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Gasverteilernetz der Stadtwerke Herborn GmbH.

Neuanschluss ab Mitteldruck

Nachstehend bieten wir Ihnen den Netzanschlussvertrag ab Mitteldruck zum Download an.

Neuanschluss Wasser

Unser Wasserleitungsnetz mündet in 6.645 Wasserzählern. Jährlich sind es über eine Million Kubikmeter Trinkwasser, mit denen wir Herborn versorgen.

Neuanschluss einer Trinkwasseranlage 

Beantragen Sie hier Ihren Wassernetzanschluss:

Die nachfolgenden Veröffentlichungen der Musteranträge enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Netzanschlussvertrages für den Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Herborn GmbH.

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Wasserleitungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH dazu die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herborn GmbH zur AVBWasserV.

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