Neuanschluss Gas
Der Netzbetreiber Stadtwerke Herborn GmbH ist seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 26.10.2006 (mit Änderung vom 17.10.2008) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
» Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellungsanzeige für eine Erdgasanlage
Neuanschlüsse Niederdruck
Die nachfolgenden Veröffentlichungen der Musterverträge enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Netzanschlussvertrages für den Anschluss an das Gasverteilungsnetz der Stadtwerke Herborn GmbH.
» Gasnetzanschlussvertrag Niederdruck
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH dazu die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herborn GmbH zur NDAV.
» Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Darüber hinaus gelten die Technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Herborn GmbH. Sie dienen als Ergänzung für die geltenden Vorschriften und Regelwerke, insbesondere: TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation – DVGW AB G600), DIN (EN) Normen, DVGW Regelwerk, Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten entsprechend § 19 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Gasverteilernetz der Stadtwerke Herborn GmbH.
Neuanschlüsse ab Mitteldruck
Nachstehend bieten wir Ihnen die Netzanschlussverträge ab Mitteldruck zum Download an.