Reverse-Charge-Verfahren
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 19. September 2013 die Voraussetzungen für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens konkretisiert. Die Wiederverkäufereigenschaft für Strom- und Gaslieferungen ist nunmehr mittels einer vom Finanzamt auszustellenden Bestätigung, dem Vordruck USt 1 TH nachzuweisen. Diesen geforderten Nachweis der Stadtwerke Herborn GmbH nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster können Sie hier einsehen. Sofern ihr Unternehmen die Wiederverkäufereigenschaft zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erfüllt, bitten wir Sie uns eine Kopie Ihrer Wiederverkäuferbescheinigung umgehend nach deren Erhalt unaufgefordert zu übermitteln. Bitte teilen Sie uns auch unverzüglich Änderungen hinsichtlich Ihrer Verhältnisse unter Angabe des Änderungsdatums mit.
Wiederverkäufernachweis zum Download
- Wiederverkäufernachweis pdf 0.7MB
- Anzeige Erdgaslieferant nach § 38 Absatz 3 EnergieStG pdf 0.3MB
- Stromsteuererlaubnisschein pdf 0.2MB