Entstörungsdienst 

Im Falle einer Störung erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer:

So erreichen Sie
Ihre Stadtwerke Herborn 

Walkmühlenweg 12
D-35745 Herborn
Tel.: 02772 502-0
Fax: 02772 502-304

Aktuelle Öffnungszeiten

Montag + Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr

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Donnerstag
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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Junge Frau sitzt mit Kopfhörern und Popcorn lächelnd vor einem iMac und schaut sich etwas an.

Strom-Tarife

Wir bieten unseren Tarifkunden ausschließlich CO2-freien Strom aus Wasserkraft an. Ihr persönliches Angebot zur Stromversorgung erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Jahresverbrauchs im Tarifrechner. 

Wenn Sie sich für Wärmepumpenstrom bzw. Strom für Nachtspeicherheizungen interessieren (nur verfügbar im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn), setzen Sie ein Häkchen im entsprechenden Auswahlfeld.

Die Preisdarstellung für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie nachfolgend.

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Servicecenter hilft Ihnen gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie im linkes in der Sidebar. 

Die Bruttopreisdarstellung beinhaltet den Umsatzsteuersatz von 19 %.

Grundversorgung 

Arbeitspreis (Cent pro kWh) Grundpreis (Euro pro Jahr)
netto brutto netto brutto
41,62 49,53 120,00 142,80

Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht.

Ersatzversorgung

Gilt nur im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn.

Arbeitspreis (Cent pro kWh) Grundpreis (Euro pro Jahr)
netto brutto netto brutto
62,01 73,79 150,00 178,50

Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht.

Weitere Informationen 

Preisgestaltung

Durch vorausschauenden Einkauf und faire Kalkulation halten wir die Preise für Sie so stabil wie möglich.

Bei der Preisgestaltung sind wir allerdings abhängig von den großen nationalen Energieproduzenten und der Marktentwicklung an den Energiebörsen.

Zusätzlich beeinflussen gesetzliche Regelungen, Steuern und Abgaben die Energie- und Wasserpreise.

Strom-Grundversorgungsverordnung

Die Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) können Sie hier einsehen und herunterladen.

Tarifdarstellung nach StromGVV

Unterjährige Abrechnung der Stadtwerke Herborn GmbH

Die Stadtwerke Herborn GmbH erstellt einmal im Jahr zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres bzw. zum Zeitpunkt eines Auszugs oder Lieferantenwechsels die Jahresabrechnung für Strom, Erdgas und Wasser.

Entsprechend § 40 Abs. 3 EnWG bieten wir unseren Kunden auch die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung als Alternative zur Jahresabrechnung an.

Für die unterjährige Abrechnung ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Stadtwerken Herborn GmbH und dem Kunden zu schließen.

Diese Vereinbarung können Sie hier herunterladen. 

Stromkennzeichnung

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