Entstörungsdienst 

Im Falle einer Störung erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer:

So erreichen Sie
Ihre Stadtwerke Herborn 

Walkmühlenweg 12
D-35745 Herborn
Tel.: 02772 502-0
Fax: 02772 502-304

Aktuelle Öffnungszeiten

Montag + Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr

Montag + Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch + Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Überprüfung eines Stromzählers

Befundprüfung von Zählern Strom, Gas und Wasser

Die Strom-, Gas-  und Wasserzähler im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH unterliegen dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) und sind damit zugelassen und geeicht.

Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann von jedem Kunden, der ein begründetes Interesse hat, eine Befundprüfung bei uns beantragt werden.

Nach erfolgter Beantragung der Befundprüfung wird der vorhandene Zähler gegen einen gleichartigen Zähler gewechselt. Der ausgebaute Zähler wird dann einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Befundprüfung übergeben.

Durch die staatlich anerkannte Prüfstelle wird im Rahmen der Befundprüfung festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenze einhält und damit den Anforderungen der Zulassung entspricht.

Die Befundprüfung umfasst

  • die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Eichordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung),
  • die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung) und
  • die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandlern).

Bei der messtechnischen Überprüfung wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenze bei unterschiedlichen Belastungsarten festgestellt. Ein Messgerät gilt als nicht funktionstüchtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden.

Nach der messtechnischen Prüfung kann das Messgerät im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung geöffnet werden, sofern der Antragsteller dies ausdrücklich auf seinem Antrag mit beantragt hat. Die Beschaffenheitsprüfung beinhaltet die Überprüfung des äußeren, bei Notwendigkeit auch des inneren Zustand des Messgerätes. Die Ergebnisse der Befundprüfung werden durch die Prüfstelle auf einem Prüfschein zusammengefasst und dem Antragsteller übergeben.

Wenn der Zähler die Befundprüfung besteht, sind die entstandenen Kosten durch den Antragsteller zu tragen. Alle Preise sind ohne Gewähr und können unter gegebenen Umständen variieren.

Sollten Sie sich für eine Befundprüfung entscheiden, bitten wir Sie, den Auftrag zur Zählerprüfung ausgefüllt und unterschrieben an uns zu senden.

Ansprechpartner: der jeweilige Netzbetrieb.

Logo