Entstörungsdienst 

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Ihre Stadtwerke Herborn 

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D-35745 Herborn
Tel.: 02772 502-0
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Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ein Mann arbeitet am Laptop

Wichtige Informationen

Soforthilfe Gas und Wärme

Die Bundesregierung hat Soforthilfemaßnahmen beschlossen, um Bürgerinnen und Bürger, die Erdgas oder Wärme beziehen, kurzfristig zu entlasten. Die wichtigste Botschaft für Sie daher direkt vorab:

Selbstverständlich werden wir die beschlossenen Maßnahmen genau nach Vorgabe umsetzen, Sie brauchen dazu NICHTS Weiteres zu tun.

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte und Antworten auf Fragen zusammengefasst:

Muss ich einen Antrag stellen oder mich melden um die Entlastung zu erhalten?

Nein, die Entlastung erfolgt automatisch. Sie brauchen sich nicht bei uns zu melden, Sie müssen auch keinen Antrag stellen.

Muss ich im Dezember meinen Abschlag bezahlen? / Wird mein Abschlag im Dezember abgebucht?

Der für den Monat Dezember fällige Abschlag für Gas und Wärme wird von uns nicht eingezogen. WICHTIG: Es handelt sich dabei um den Abschlag der zum 31.12.2022 fällig ist. Der Abschlag zum 30.11.2022 wird normal abgebucht bzw. ist weiterhin fällig. Bitte beachten Sie auch, dass sich das Soforthilfeprogramm nur auf Gas und Wärme bezieht, das heißt Ihre anteiligen Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser sind weiterhin gültig und müssen gezahlt werden, bzw. werden von uns abgebucht.

Ich bezahle meine Abschläge per Dauerauftrag/Überweisung/bar. Was muss ich tun?

Sie können die Zahlung Ihres Gas oder Wärme-Abschlags für den Monat Dezember einmalig aussetzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre gesamter Abschlag ggf. auch Teilbeträge für Strom, Wasser oder Abwasser enthält. Diese Teilbeträge müssen weiterhin bezahlt werden. Wenn Sie Ihren Dauerauftrag nicht ändern, erhalten Sie die Überzahlung des Abschlags selbstverständlich mit Ihrer Jahresabrechnung im Januar wieder gutgeschrieben. Sie haben auch dann Anspruch auf die Soforthilfe und es geht Ihnen kein Geld verloren!

Ich habe trotz Soforthilfe im Dezember eine Abbuchung erhalten, wofür ist diese?

Das Soforthilfeprogramm bezieht sich ausschließlich auf Gas und Wärme, Ihre anteiligen Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser sind weiterhin gültig und müssen gezahlt werden, bzw. werden von uns abgebucht. Sollte die Abbuchung am 1. Dezember auf Ihrem Konto erscheinen, kann es sich darüber hinaus auch noch um den Abschlag für den Monat November handeln. Dieser ist am 30.11. fällig und kann daher auch erst mit Wertstellung am darauffolgenden Tag aufgeführt werden.

Bekomme ich den kompletten Abschlag für Dezember erlassen? / Wird dieser in voller Höhe vom Bund übernommen? / Wie erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages?

Die Aussetzung des Dezemberabschlags für Gas und Wärme ist eine Soforthilfemaßnahme um eine schnellstmögliche Entlastung zu erzielen. Der tatsächliche Entlastungsanspruch wird hingegen nach einer festgelegten Formel ermittelt. Für Gas wird hierbei 1/12 Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) mit den im Dezember gültigen Preisen Ihres Tarifs bewertet und mit Ihrer Jahresabrechnung im Januar gutgeschrieben. Bei Wärme wird Ihr Septemberabschlag mit einem Aufschlag in Höhe von 20 % als Entlastungsbetrag verwendet und ebenfalls mit der Jahresabrechnung gutgeschrieben. WICHTIG: Der derzeit von Ihnen gezahlte Abschlag kann durchaus von der tatsächlich gezahlten Entlastung abweichen. Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag werden Ihnen in Ihrer Jahresabrechnung transparent ausgewiesen.

Sie haben weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es aufgrund der aktuell versendeten Preisanpassungen, sowie der in Kürze beginnenden Zählerablesungen in Verbindung mit der bevorstehenden Jahresabrechnung, derzeit zu einem erhöhten Aufkommen an Kundenanfragen kommt. Um längere Wartezeiten zur vermeiden, können Sie uns Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail an die Adresse info@stadtwerke-herborn.de oder über unseren WhatsApp-Service an 02772 5020 übermitteln.

Ihre Kundendaten können Sie auch jederzeit in unserem Kundenportal einsehen und bearbeiten, Klicken Sie einfach hier.

Weitere Informationen zur Energiekrise finden Sie auch in unserem neuen Energiespar-Dashboard unter der Rubrik „Service“ auf dieser Internetseite.

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