Entstörungsdienst 

Im Falle einer Störung erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer:

So erreichen Sie
Ihre Stadtwerke Herborn 

Walkmühlenweg 12
D-35745 Herborn
Tel.: 02772 502-0
Fax: 02772 502-304

Aktuelle Öffnungszeiten

Montag + Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr

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Donnerstag
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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Gasrohre

Erdgas

Alle wichtigen Informationen für den Netzbetrieb „Erdgas“ finden Sie hierunter.

Sicherheitshinweise

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Umgang mit Erdgas in Ihrem Haushalt.

Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV)

Soweit Ihre Verträge mit uns oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I 2006, 2396).

Die GasGVV können Sie hier einsehen und herunterladen:

Feststellung des Grundversorgers

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir zum 1. Juli 2021 den Grundversorger in Niederdruck im Gasnetzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 festgestellt.

Grundversorger in Niederdruck ist im Gasnetzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 die Stadtwerke Herborn GmbH.

Netznutzung Gas

Netzentgelte

Die Preisblätter für den Netzzugang Gas erhalten Sie hier im PDF-Format zum Download. Sie basieren auf der Verordnung für die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) vom 25.07.2005.

Die Preise für Mehr- bzw. Mindermengen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Musterverträge für Netzzugang und Messung

Sollten Sie eine Belieferung von Kunden in unserem Netzgebiet im Rahmen der Netznutzung anstreben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 20 Abs. 1 b EnWG und § 3 Abs. 4 GasNZV zum Abschluss einer vertraglichen Regelung dieser Netznutzung mit der Stadtwerke Herborn GmbH gesetzlich verpflichtet sind.  Für den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen können Sie den Vertrag herunterladen und mit Ihren Vertragsdaten ergänzen. Bitte drucken Sie das Dokument zweifach aus und senden Sie es unterschrieben an: Stadtwerke Herborn GmbH, Walkmühlenweg 12, 35745 Herborn.

Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV XIII zum Download

Im Rahmen der Anpassung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) wurde bereits eine weitreichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge - u. a. des Lieferantenrahmenvertrages - erreicht. Gleichzeitig haben sich die Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung dazu verpflichtet, die Standardverträge Dritten gegenüber zu verwenden und Anpassungen im Rahmen der Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkt diskriminierungsfrei gegenüber Dritten entsprechend der vertraglichen Grundlagen vorzunehmen.

Das Ihnen vorliegende Vertragsangebot berücksichtigt bereits die Änderungen der Kooperationsvereinbarung 9 sowie die zwingend gesetzliche vorgegebene Umsetzung der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (GeLi Gas) vom 20.08.2007.

Separater Netznutzungsvertrag

Dieser Vertrag berechtigt den Transportkunden in einem Marktgebiet zur Nutzung der Netze ab einem virtuellen Handelspunkt und zur Ausspeisung von Gas an Ausspeisepunkten des Transportkunden im Verteilnetz des Netzbetreibers, welches gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird.

Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag

Voraussetzung für das Tätigwerden als dritter Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister ist gemäß § 21 Abs. 2 Satz 4 EnWG i. V. m. § 2 Abs. 1 MessZV der vorherige Abschluss eines Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Dritten. 

Mit Inkrafttreten des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung und zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034; BK7-09-001) am 09.09.2010 sind hierfür die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Standardrahmenverträge (Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag) vorgegeben.

Messstellenrahmenvertrag zum Download 

Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht einige neue Pflichten vor, die auch die Verwendung von Messwerten betreffen. Messwerte werden insbesondere dann verwendet, wenn sie im geschäftlichen Verkehr einer Abrechnung zugrunde liegen. Insofern sind diese neuen Vorgaben auch in unserem Verhältnis zu beachten. Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz insbesondere einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich vom Messgeräteverwender bestätigen lassen, dass er seine Verpflichtungen erfüllt. 

Um entsprechenden Anfragen vorzugreifen, bestätigen wir Ihnen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG:

Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Unser Haus erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.

Team Netznutzungsmanagement

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Reverse-Charge-Verfahren

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 19. September 2013 die Voraussetzungen für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens konkretisiert. Die Wiederverkäufereigenschaft für Strom- und Gaslieferungen ist nunmehr mittels einer vom Finanzamt auszustellenden Bestätigung, dem Vordruck USt 1 TH nachzuweisen. Diesen geforderten Nachweis der Stadtwerke Herborn GmbH nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster können Sie hier einsehen. Sofern ihr Unternehmen die Wiederverkäufereigenschaft zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erfüllt, bitten wir Sie uns eine Kopie Ihrer Wiederverkäuferbescheinigung umgehend nach deren Erhalt unaufgefordert zu übermitteln. Bitte teilen Sie uns auch unverzüglich Änderungen hinsichtlich Ihrer Verhältnisse unter Angabe des Änderungsdatums mit.

Wiederverkäufernachweis zum Download

Team Netznutzungsmanagement

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GeLi-Informationen

Information der Netznutzer über die Möglichkeit einer Vereinbarung zum abweichenden Datenaustausch bei den Prozessen Zählerstand-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung, Netznutzungsabrechnung einschließlich der Über­sendung von Zahlungsavisen gemäß Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Be­lieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“)
Ab dem 1. Oktober 2010 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Prozessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netznutzungsabrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffern 1, 2 des GeLi-Beschlusses vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten.

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zählwertüber­mittlung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GeLi vorgegebenen Datenfor­mate die Zählerstände für Ihre Kunden bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kunden per Email oder in Papierform in den nach GeLi geltenden Fristen übermittelt zu be-kommen. Zählerstände von RLM-Kunden würden Ihnen per Email als LPEX-Datei zur Verfügung gestellt werden.

Ferner bieten wir Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOIC-Format in Papierform zu übersenden und als Bestätigungs-meldung eine Bestätigung Ihrerseits per Email anstelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen zu akzeptieren.

Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung an die angegebene Emailadresse, damit wir Ihnen die entsprechende Vereinbarung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Be­standteil des Lieferantenrahmenvertrages. Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 2 des GeLi-Beschlusses.

Zertifikate der Stadtwerke Herborn GmbH für die Marktrollen Verteilnetzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister

Seitens des BDEW wurden neue Regelungen zum sicheren Austausch von EDIFACT-Übertragungsdateien veröffentlicht (Version 1.0 vom 01.10.2016, unter www.edi-energy.de).

Diese finden auf alle von der BNetzA festgelegten Marktprozesse, die per EDIFACT abgewickelt werden Anwendung (GPKE, MPES, GeLi Gas, GaBi Gas, MaBiS und WiM). Die Übermittlung sämtlicher EDIFACT-Nachrichten zur Marktkommunikation nach der Festlegung Az.: BK6-16-200 und Az.: BK7-16-142 vom 20.12.2016 sind danach spätestens ab dem 01.06.2017 mittels Signatur und Verschlüsselung abzusichern. Unsere Verschlüsselungszertifikate erfüllen die gestellten Anforderungen.

Hier können Sie die aktuellen E-Mail-Zertifikate zur vertraulichen Abwicklung der Marktpartnerkommunikation für folgende Marktfunktionen aufrufen:

Verteilnetzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister Gas der Stadtwerke Herborn GmbH:

DVGW Codenummer:

9870031200007
9800204900001
9800204800003

1:1 Kommunikationsadresse:

herborn.gasnetz(at)edi.ewwit.de

Die neuen Zertifikate sind ab sofort gültig und müssen ab sofort ausschließlich verwendet werden.

Bitte lassen Sie uns ebenso Ihre gültigen Zertifikate an die E-Mail-Adresse it-service(at)stadtwerke-herborn.de zukommen.

Team Netzwirtschaft

Tel.: 02772 502-555
Fax: 02772 502-304

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Lastprofile

Veröffentlichung des Marktgebietes und der Standardlastprofile nach § 40 Abs. 1 Nr. 9 und 10 GasNZV 

Standardlastprofilverfahren Gas

Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden die vereinfachte Methode (Standardlastprofile) nach TU München an.

Alle Netzbetreiber sind mit der Einführung der Kooperationsvereinbarung VI zum 01.10.2013 verpflichtet, sämtliche synthetischen Lastprofile von der Ausprägung 03 („mittlerer Heizgasanteil“) auf die Ausprägung 04 („erhöhter Heizgasanteil“) umzustellen.

Für den Heiz-/Kochgas-Letztverbraucher kommen daher folgende synthetische Standardlastprofile nach Kooperationsvereinbarung VI zur Anwendung:

Lastprofil Kurzbezeichnung EDIFACT-Kürzel
Einfamilienhaus HE_HEF04 F14
Mehrfamilienhaus HE_HMF04 F24
Kochgas HE_HKO HKO

Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile nach Kooperationsvereinbarung VI zur Anwendung:

Lastprofil Kurzbezeichnung EDIFACT-Kürzel
Bäckereien HE_GBA04 BA4
Beherbergungen, Hotels, etc. HE_GBH04 BH4
Gaststätten HE_GGA04 GA4
Gartenbau HE_GGB04 GB4
Handel HE_GHA04 HA4
Gebietskörperschaften, Öffentliche Einr. HE_GKO04 KO4
Haushaltsähnliche Betriebe HE_GMF04 MF4
Metall und KFZ Gewerbe HE_GMK04 MK4
Papier und Druck Gewerbe HE_GPD04 BD4
Sonstige betriebliche Dienstleistungen HE_GBD04 BD4
Wäschereien HE_GWA04 WA4

Die Veröffentlichung zur „Codierung der Standardlastprofile nach Maßgaben der TU München für den deutschen Gasmarkt“ kann unter www.edi-energy.de abgerufen werden.

Der Netzbetreiber hat als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur die Messstation Gießen Lahn (ID 1639 / WMO NR 10532) festgelegt.

Das Netz der Stadtwerke Herborn GmbH ist dem Marktgebiet NetConnect Germany H-Gas zugeordnet.

Netzbezogene Daten gem. § 20 GasNZV

Beschreibung des Erdgasnetzes

Das Gasnetz der Stadtwerke Herborn GmbH erstreckt sich auf die Stadt Herborn sowie die Gemeinden Breitscheid und Driedorf.

Die Stadtwerke Herborn GmbH verteilt regional bedingt Gas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie H-Gas.

Das Erdgas wird an vier Übergabestationen (Netzkopplungspunkte) vom vorgelagerten Netzbetreiber Open Grid Europe GmbH übernommen. Die mit der Open Grid Europe GmbH definierten Netzkopplungspunkte sind mit Angaben von Bezeichnung der Anlage, Brennwert und Kapazität in der folgenden Tabelle wiedergegeben:

Netzkopplungspunkt Kapazität
(Nm3 / h)
Übergabestation "Alsbach" max. 2.700
Übergabestation "In der Au" max. 3.300
Übergabestation "Hörbach" max.    600
Übergabestation "Medenbach" max. 3.000

Abrechnungsbrennwerte

Leitungen mit einem Nenndruck über 16 bar sind im Erdgasnetz der Stadtwerke Herborn GmbH nicht vorhanden.
 
Die Veröffentlichungen nach GasNZV werden jährlich aktualisiert.

Netzbezogene Daten gem. § 27 GasNEV

Struktur- und Netzdaten 2022

Veröffentlichungspflichten gemäß § 27 GasNEV

1. Länge des Gasleitungsnetzes jeweils getrennt für die Niederdruck-, Mitteldruck- und Hochdruckebene zum 31. Dezember des Vorjahres

Druckebene Leitungslänge
Hochdrucknetz 14 km
Mitteldrucknetz 25 km
Niederdrucknetz 109 km

2. Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen

Leitungsdurchmesserklasse Leitungslänge
Klasse A - Klasse E 0 km
Klasse F 14 km
Klasse G 0 km

3. Im Vorjahr durch Weiterverteiler und Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit in kWh

Stadtwerke Herborn 192.631.718  kWh

4. Anzahl der Ausspeisepunkte jeweils für Druckstufen

Druckstufe Ausspeisepunkte
Niederdrucknetz 4.838
Mitteldrucknetz 10

5. Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen in Kilowatt pro Stunde und Zeitpunkt des jeweiligen Auftretens

Zeitgleiche Jahreshöchstlast aufgetreten am
64.520 kWh/h 09.02.2023, 8:00 Uhr

Netzanschluss

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