Entstörungsdienst 

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Ihre Stadtwerke Herborn 

Walkmühlenweg 12
D-35745 Herborn
Tel.: 02772 502-0
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Aktuelle Öffnungszeiten

Montag + Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Gas-Brennwertkessel

Erdgas-Tarife

Ihr persönliches Angebot zur Versorgung mit Erdgas erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Jahresverbrauchs im Tarifrechner.

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie links in der Sidebar.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden

Dies sind Letztverbraucher, die mehr als 10.000 kWh jährlich für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.

Preisblatt

für die Ersatzversorgung mit Erdgas im Niederdruck für Nicht-Haushaltskunden1) im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH

gültig ab 01.01.2022

Ersatzversorgung Nicht-Haushalt SLP Grundpreis (€/Jahr) Arbeitspreis (Ct/kWh)

ab 10.000 kWh Jahresverbrauch
(ohne Leistungsmessung)

netto brutto* netto brutto*
350,00 416,50 14,95 17,79

Die Ersatzversorgung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herborn GmbH.

Im Nettopreis je kWh sind enthalten:

Energiesteuer 0,550 Cent
CO2-Preis 0,546 Cent
Konzessionsabgabe 0,220 Cent
Saldo 1,316 Cent

Weiterhin ist in den Nettopreisen enthalten: Entgelt für die Netznutzung, Entgelt für den Messstellenbetrieb, Entgelt für Messung

1) Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
* inkl. Umsatzsteuer, derzeit 19 %

 Weitere Informationen

Weitere Informationen

Durch vorausschauenden Einkauf und faire Kalkulation halten wir die Preise für Sie so stabil wie möglich.

Bei der Preisgestaltung sind wir allerdings abhängig von den großen nationalen Energieproduzenten und der Marktentwicklung an den Energiebörsen.

Zusätzlich beeinflussen gesetzliche Regelungen, Steuern und Abgaben die Energie- und Wasserpreise.

Sicherheitshinweise

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Umgang mit Erdgas in Ihrem Haushalt.

Gas-Grundversorgungsverordnung

Die Grundversorgungsverordnung für Erdgas (GasGVV) können Sie hier einsehen.

Unterjährige Abrechnung der Stadtwerke Herborn GmbH

Die Stadtwerke Herborn GmbH erstellt einmal im Jahr zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres bzw. zum Zeitpunkt eines Auszugs oder Lieferantenwechsels die Jahresabrechnung für Strom, Erdgas und Wasser.

Entsprechend § 40 Abs. 3 EnWG bieten wir unseren Kunden auch die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung als Alternative zur Jahresabrechnung an.

Für die unterjährige Abrechnung ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Stadtwerken Herborn GmbH und dem Kunden zu schließen.

Diese Vereinbarung können Sie hier herunterladen.

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