Erdgas
Alle wichtigen Informationen für den Netzbetrieb „Erdgas“ finden Sie hierunter.
Sicherheitshinweise
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Umgang mit Erdgas in Ihrem Haushalt.
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV)
Soweit Ihre Verträge mit uns oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I 2006, 2396).
Die GasGVV können Sie hier einsehen und herunterladen:
Feststellung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir zum 1. Juli 2021 den Grundversorger in Niederdruck im Gasnetzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 festgestellt.
Grundversorger in Niederdruck ist im Gasnetzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 die Stadtwerke Herborn GmbH.
Netznutzung Gas
Netzentgelte
Die Preisblätter für den Netzzugang Gas erhalten Sie hier im PDF-Format zum Download. Sie basieren auf der Verordnung für die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) vom 25.07.2005.
- Netzzugangsentgelte (ab 01.01.2024) pdf 0.1MB
- Netzzugangsentgelte (01.01.2023 - 31.12.2023) pdf 0.2MB
Die Preise für Mehr- bzw. Mindermengen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Musterverträge für Netzzugang und Messung
Sollten Sie eine Belieferung von Kunden in unserem Netzgebiet im Rahmen der Netznutzung anstreben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 20 Abs. 1 b EnWG und § 3 Abs. 4 GasNZV zum Abschluss einer vertraglichen Regelung dieser Netznutzung mit der Stadtwerke Herborn GmbH gesetzlich verpflichtet sind. Für den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen können Sie den Vertrag herunterladen und mit Ihren Vertragsdaten ergänzen. Bitte drucken Sie das Dokument zweifach aus und senden Sie es unterschrieben an: Stadtwerke Herborn GmbH, Walkmühlenweg 12, 35745 Herborn.
Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV XIII zum Download
- Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV XIII pdf 0.3MB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 1 - Netzentgelte (ab 01.01.2024) pdf 0.1MB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 1 - Netzentgelte (01.01.2023 - 31.12.2023) pdf 0.2MB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 2 - Kontaktdatenblatt xlsx 16.4KB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 3 - EDI-Vereinbarung pdf 0.3MB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen pdf 0.2MB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren pdf 0.1MB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 6 - § 18 NDAV pdf 76.0KB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 7 - Begriffsbestimmung pdf 0.3MB
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 8 - Sperrauftrag pdf 0.2MB
- Annahmeerklärung pdf 91.8KB
- Änderungsanschreiben pdf 0.3MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Im Rahmen der Anpassung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) wurde bereits eine weitreichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge - u. a. des Lieferantenrahmenvertrages - erreicht. Gleichzeitig haben sich die Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung dazu verpflichtet, die Standardverträge Dritten gegenüber zu verwenden und Anpassungen im Rahmen der Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung ebenfalls zum vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkt diskriminierungsfrei gegenüber Dritten entsprechend der vertraglichen Grundlagen vorzunehmen.
Das Ihnen vorliegende Vertragsangebot berücksichtigt bereits die Änderungen der Kooperationsvereinbarung 9 sowie die zwingend gesetzliche vorgegebene Umsetzung der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (GeLi Gas) vom 20.08.2007.
Separater Netznutzungsvertrag
Dieser Vertrag berechtigt den Transportkunden in einem Marktgebiet zur Nutzung der Netze ab einem virtuellen Handelspunkt und zur Ausspeisung von Gas an Ausspeisepunkten des Transportkunden im Verteilnetz des Netzbetreibers, welches gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird.
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas pdf 0.3MB
- Netznutzungsentgelte Gas (ab 01.01.2024) pdf 0.1MB
- Netznutzungsentgelte Gas (01.01.2023 - 31.12.2023) pdf 0.2MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 2 - xlsx 16.4KB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 3 - pdf 0.3MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 4 - pdf 0.2MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 5 - pdf 0.1MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 6 - pdf 76.0KB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 7 - pdf 0.3MB
- Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Gas - Anlage 8 - pdf 0.2MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag
Voraussetzung für das Tätigwerden als dritter Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister ist gemäß § 21 Abs. 2 Satz 4 EnWG i. V. m. § 2 Abs. 1 MessZV der vorherige Abschluss eines Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Dritten.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung und zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034; BK7-09-001) am 09.09.2010 sind hierfür die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Standardrahmenverträge (Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag) vorgegeben.
Messstellenrahmenvertrag zum Download
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag pdf 0.1MB
- Messrahmenvertrag pdf 0.2MB
- Kontaktdatenblatt pdf 73.3KB
- AGB Überlassung von Messstellen im Zuge des WIM-Prozesses pdf 0.2MB
- TMA Gas pdf 0.3MB
Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht einige neue Pflichten vor, die auch die Verwendung von Messwerten betreffen. Messwerte werden insbesondere dann verwendet, wenn sie im geschäftlichen Verkehr einer Abrechnung zugrunde liegen. Insofern sind diese neuen Vorgaben auch in unserem Verhältnis zu beachten. Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz insbesondere einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich vom Messgeräteverwender bestätigen lassen, dass er seine Verpflichtungen erfüllt.
Um entsprechenden Anfragen vorzugreifen, bestätigen wir Ihnen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG:
Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Unser Haus erfüllt die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.
Team Netznutzungsmanagement
Reverse-Charge-Verfahren
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 19. September 2013 die Voraussetzungen für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens konkretisiert. Die Wiederverkäufereigenschaft für Strom- und Gaslieferungen ist nunmehr mittels einer vom Finanzamt auszustellenden Bestätigung, dem Vordruck USt 1 TH nachzuweisen. Diesen geforderten Nachweis der Stadtwerke Herborn GmbH nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster können Sie hier einsehen. Sofern ihr Unternehmen die Wiederverkäufereigenschaft zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erfüllt, bitten wir Sie uns eine Kopie Ihrer Wiederverkäuferbescheinigung umgehend nach deren Erhalt unaufgefordert zu übermitteln. Bitte teilen Sie uns auch unverzüglich Änderungen hinsichtlich Ihrer Verhältnisse unter Angabe des Änderungsdatums mit.
Wiederverkäufernachweis zum Download
- Wiederverkäufernachweis pdf 0.7MB
- Anzeige Erdgaslieferant nach § 38 Absatz 3 EnergieStG pdf 0.3MB
- Stromsteuererlaubnisschein pdf 0.2MB
Team Netznutzungsmanagement
GeLi-Informationen
Information der Netznutzer über die Möglichkeit einer Vereinbarung zum abweichenden Datenaustausch bei den Prozessen Zählerstand-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung, Netznutzungsabrechnung einschließlich der Übersendung von Zahlungsavisen gemäß Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“)
Ab dem 1. Oktober 2010 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Prozessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netznutzungsabrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffern 1, 2 des GeLi-Beschlusses vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zählwertübermittlung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GeLi vorgegebenen Datenformate die Zählerstände für Ihre Kunden bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kunden per Email oder in Papierform in den nach GeLi geltenden Fristen übermittelt zu be-kommen. Zählerstände von RLM-Kunden würden Ihnen per Email als LPEX-Datei zur Verfügung gestellt werden.
Ferner bieten wir Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOIC-Format in Papierform zu übersenden und als Bestätigungs-meldung eine Bestätigung Ihrerseits per Email anstelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen zu akzeptieren.
Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung an die angegebene Emailadresse, damit wir Ihnen die entsprechende Vereinbarung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages. Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 2 des GeLi-Beschlusses.
Zertifikate der Stadtwerke Herborn GmbH für die Marktrollen Verteilnetzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister
Seitens des BDEW wurden neue Regelungen zum sicheren Austausch von EDIFACT-Übertragungsdateien veröffentlicht (Version 1.0 vom 01.10.2016, unter www.edi-energy.de).
Diese finden auf alle von der BNetzA festgelegten Marktprozesse, die per EDIFACT abgewickelt werden Anwendung (GPKE, MPES, GeLi Gas, GaBi Gas, MaBiS und WiM). Die Übermittlung sämtlicher EDIFACT-Nachrichten zur Marktkommunikation nach der Festlegung Az.: BK6-16-200 und Az.: BK7-16-142 vom 20.12.2016 sind danach spätestens ab dem 01.06.2017 mittels Signatur und Verschlüsselung abzusichern. Unsere Verschlüsselungszertifikate erfüllen die gestellten Anforderungen.
Hier können Sie die aktuellen E-Mail-Zertifikate zur vertraulichen Abwicklung der Marktpartnerkommunikation für folgende Marktfunktionen aufrufen:
Verteilnetzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister Gas der Stadtwerke Herborn GmbH:
DVGW Codenummer:
9870031200007
9800204900001
9800204800003
1:1 Kommunikationsadresse:
herborn.gasnetz(at)edi.ewwit.de
Die neuen Zertifikate sind ab sofort gültig und müssen ab sofort ausschließlich verwendet werden.
Bitte lassen Sie uns ebenso Ihre gültigen Zertifikate an die E-Mail-Adresse it-service(at)stadtwerke-herborn.de zukommen.
Lastprofile
Veröffentlichung des Marktgebietes und der Standardlastprofile nach § 40 Abs. 1 Nr. 9 und 10 GasNZV
Standardlastprofilverfahren Gas
Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden die vereinfachte Methode (Standardlastprofile) nach TU München an.
Alle Netzbetreiber sind mit der Einführung der Kooperationsvereinbarung VI zum 01.10.2013 verpflichtet, sämtliche synthetischen Lastprofile von der Ausprägung 03 („mittlerer Heizgasanteil“) auf die Ausprägung 04 („erhöhter Heizgasanteil“) umzustellen.
Für den Heiz-/Kochgas-Letztverbraucher kommen daher folgende synthetische Standardlastprofile nach Kooperationsvereinbarung VI zur Anwendung:
Lastprofil | Kurzbezeichnung | EDIFACT-Kürzel |
---|---|---|
Einfamilienhaus | HE_HEF04 | F14 |
Mehrfamilienhaus | HE_HMF04 | F24 |
Kochgas | HE_HKO | HKO |
Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile nach Kooperationsvereinbarung VI zur Anwendung:
Lastprofil | Kurzbezeichnung | EDIFACT-Kürzel |
---|---|---|
Bäckereien | HE_GBA04 | BA4 |
Beherbergungen, Hotels, etc. | HE_GBH04 | BH4 |
Gaststätten | HE_GGA04 | GA4 |
Gartenbau | HE_GGB04 | GB4 |
Handel | HE_GHA04 | HA4 |
Gebietskörperschaften, Öffentliche Einr. | HE_GKO04 | KO4 |
Haushaltsähnliche Betriebe | HE_GMF04 | MF4 |
Metall und KFZ Gewerbe | HE_GMK04 | MK4 |
Papier und Druck Gewerbe | HE_GPD04 | BD4 |
Sonstige betriebliche Dienstleistungen | HE_GBD04 | BD4 |
Wäschereien | HE_GWA04 | WA4 |
Die Veröffentlichung zur „Codierung der Standardlastprofile nach Maßgaben der TU München für den deutschen Gasmarkt“ kann unter www.edi-energy.de abgerufen werden.
Der Netzbetreiber hat als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur die Messstation Gießen Lahn (ID 1639 / WMO NR 10532) festgelegt.
Das Netz der Stadtwerke Herborn GmbH ist dem Marktgebiet NetConnect Germany H-Gas zugeordnet.
- SLP Verfahrensspezifische Parameter xlsx 0.2MB
Netzbezogene Daten gem. § 20 GasNZV
Beschreibung des Erdgasnetzes
Das Gasnetz der Stadtwerke Herborn GmbH erstreckt sich auf die Stadt Herborn sowie die Gemeinden Breitscheid und Driedorf.
Die Stadtwerke Herborn GmbH verteilt regional bedingt Gas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie H-Gas.
Das Erdgas wird an vier Übergabestationen (Netzkopplungspunkte) vom vorgelagerten Netzbetreiber Open Grid Europe GmbH übernommen. Die mit der Open Grid Europe GmbH definierten Netzkopplungspunkte sind mit Angaben von Bezeichnung der Anlage, Brennwert und Kapazität in der folgenden Tabelle wiedergegeben:
Netzkopplungspunkt | Kapazität |
---|---|
(Nm3 / h) | |
Übergabestation "Alsbach" | max. 2.700 |
Übergabestation "In der Au" | max. 3.300 |
Übergabestation "Hörbach" | max. 600 |
Übergabestation "Medenbach" | max. 3.000 |
Abrechnungsbrennwerte
- Zeitspannenbezogene Abrechnungsbrennwerte 2024 Herborn und Stadtteile (außer Schönbach) pdf 0.4MB
- Zeitspannenbezogene Abrechnungsbrennwerte 2024 Herborn-Schönbach, Breitscheid, Driedorf-Roth pdf 0.4MB
- Zeitspannenbezogene Abrechnungsbrennwerte 2023 Herborn und Stadtteile (außer Schönbach) pdf 0.1MB
- Zeitspannenbezogene Abrechnungsbrennwerte 2023 Herborn-Schönbach, Breitscheid, Driedorf-Roth pdf 0.1MB
Leitungen mit einem Nenndruck über 16 bar sind im Erdgasnetz der Stadtwerke Herborn GmbH nicht vorhanden.
Die Veröffentlichungen nach GasNZV werden jährlich aktualisiert.
Netzbezogene Daten gem. § 27 GasNEV
Struktur- und Netzdaten 2022
Veröffentlichungspflichten gemäß § 27 GasNEV
1. Länge des Gasleitungsnetzes jeweils getrennt für die Niederdruck-, Mitteldruck- und Hochdruckebene zum 31. Dezember des Vorjahres
Druckebene | Leitungslänge |
---|---|
Hochdrucknetz | 14 km |
Mitteldrucknetz | 25 km |
Niederdrucknetz | 109 km |
2. Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen
Leitungsdurchmesserklasse | Leitungslänge |
---|---|
Klasse A - Klasse E | 0 km |
Klasse F | 14 km |
Klasse G | 0 km |
3. Im Vorjahr durch Weiterverteiler und Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit in kWh
Stadtwerke Herborn | 192.631.718 | kWh |
4. Anzahl der Ausspeisepunkte jeweils für Druckstufen
Druckstufe | Ausspeisepunkte |
---|---|
Niederdrucknetz | 4.838 |
Mitteldrucknetz | 10 |
5. Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen in Kilowatt pro Stunde und Zeitpunkt des jeweiligen Auftretens
Zeitgleiche Jahreshöchstlast | aufgetreten am |
---|---|
64.520 kWh/h | 09.02.2023, 8:00 Uhr |