- Netzanschluss
- Erzeugungsanlagen
- Energieberatung
- Energiedienstleistung & Contracting
- Entstörungsdienst
- Installateurverzeichnis
- Zählerüberprüfung
- Zählerwechsel
Netzanschluss
Als Besitzer oder Besitzerin eines neues Wohnhauses muss so einiges beachtet werden. Hierunter finden Sie alle wichtigen Dokumente, Anträge, Informationen und sogar hilfreiche Tipps in Form unserer Bauherrenmappe, die Sie für Ihr neues Eigentum benötigen.
Bauherrenmappe
Der Neubau Ihres Wohnhauses beinhaltet viele Facetten. Unzählige Dinge müssen beachtet werden. Die Erstellung von Netzanschlüssen für Energie und Trinkwasser stellt für Sie dabei nur einen Aspekt unter vielen dar.
Unsere Bauherrenmappe soll Ihnen dabei helfen, sich in der turbulenten Zeit, die ein Hausbau mit sich bringt, zurechtzufinden. Hier können Sie alle wichtigen Informationen rund um die Netzanschlüsse für Ihr neues Heim entnehmen.
Um Ihren Antrag auf Erstellung der Netzanschlüsse schnell und reibungslos zu bearbeiten, benötigen wir das Formular Netz-/Hausanschluss-Anfrage, welches der Bauherrenmappe beiliegt. Bitte füllen Sie dieses aus (die Angaben sollten von Ihrem Architekten gemacht werden) und senden es uns mit Lageplänen und Grundrissen zu.
Wir beraten Sie auch gerne persönlich und sind grundsätzlich zu allen Fragen rund um den Neuanschluss für Sie da.
Unterlagen für Bauherren downloaden
- Bauherrenmappe pdf 0.7MB
- Montageanleitung FUBO Grundkörper pdf 0.9MB
- Leitungsschutzanweisung pdf 0.5MB
- Netz-/Hausanschlussanfrage pdf 0.2MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Planauskunft
Vor Beginn Ihrer Bauarbeiten unterstützen wir Sie gerne mit aktuellen Plan- und Leitungsauskünften.
Um Schäden an unseren Leitungen zu vermeiden, bieten wir für folgende Sparten eine kostenlose Planauskunft an:
- Strom
- Gas
- Wasser
- Wärme
Füllen Sie bitte einfach unser Planauskunftsformular aus.
Neuanschluss Strom
Der Netzbetreiber Stadtwerke Herborn GmbH ist seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 26.10.2006 (einschließlich Änderung vom 30.10.2020) jedermann an sein Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.
Beantragen Sie hier Ihren Stromnetzanschluss in Niederspannung:
- Zum Netzanschlussportal
- Neuanschluss Strom pdf 0.5MB
- Antrag zur Herstellung/Erweiterung eines Netzanschlusses an das Mittelspannungsnetz pdf 0.5MB
- AGB Strom pdf 3.0MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
- Zählermeldung Strom pdf 0.1MB
- Anmeldung einer Ladeeinrichtung
- Anmeldung eines Stromspeichers
- Anmeldung einer Wärmepumpe
- AGB Wärmepumpe pdf 0.2MB
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) pdf 87.5KB
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) pdf 0.2MB
- Aktuelle TAB pdf 1.2MB
- VDE-AR-N4105_Vordrucke E.1 - E.9 pdf 0.6MB
- Ergänzungen VDE
- EEG-Vertrag pdf 2.2MB
Neuanschluss Gas
Der Netzbetreiber Stadtwerke Herborn GmbH ist seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 26.10.2006 (einschließlich Änderung vom 30.10.2020) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
Neuanschluss Niederdruck
Beantragen Sie hier Ihren Gasnetzanschluss in Niederdruck:
- Zum Netzanschlussportal
- Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellungsanzeige für eine Erdgasanlage pdf 59.8KB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Die nachfolgenden Veröffentlichungen der Musterverträge enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Netzanschlussvertrages für den Anschluss an das Gasverteilungsnetz der Stadtwerke Herborn GmbH.
- Gasnetzanschlussvertrag Niederdruck pdf 0.4MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH dazu die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herborn GmbH zur NDAV.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV)
- Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) pdf 0.3MB
Darüber hinaus gelten die Technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Herborn GmbH. Sie dienen als Ergänzung für die geltenden Vorschriften und Regelwerke, insbesondere: TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation – DVGW AB G600), DIN (EN) Normen, DVGW Regelwerk, Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die nachfolgende Veröffentlichung enthält entsprechend § 19 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Gasverteilernetz der Stadtwerke Herborn GmbH.
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB Gas) pdf 2.1MB
- AGB Gas pdf 2.6MB
Neuanschluss ab Mitteldruck
Nachstehend bieten wir Ihnen den Netzanschlussvertrag ab Mitteldruck zum Download an.
- Gasnetzanschlussvertrag Mitteldruck pdf 0.1MB
Neuanschluss Wasser
Unser Wasserleitungsnetz mündet in 6.645 Wasserzählern. Jährlich sind es über eine Million Kubikmeter Trinkwasser, mit denen wir Herborn versorgen.
Neuanschluss einer Trinkwasseranlage
Beantragen Sie hier Ihren Wassernetzanschluss:
- Zum Netzanschlussportal
- Neuanschluss Wasser pdf 0.3MB
Die nachfolgenden Veröffentlichungen der Musteranträge enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Netzanschlussvertrages für den Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Herborn GmbH.
- Installationsantrag für eine Trinkwasseranlage pdf 0.3MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Wasserleitungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Herborn GmbH dazu die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herborn GmbH zur AVBWasserV.
Neuanschluss Wärme
Die Wärmenetze beschränken sich derzeit auf die Kernstadt Herborn und wird nun um das gesondert versorgte Nahwärmenetz für das Neubaugebiet Alsbach II ergänzt.
Alsbach II
Seit Herbst 2023 ist die Nahwärmetrasse fertiggestellt und zukünftig wird das Neubaugebiet aus einer Heizzentrale versorgt. Dafür nutzen wir modernste Technologie zur Wärmeerzeugung. Die Nahwärme wird zu 100 % erneuerbare Wärme zur Verfügung stellen und leistet einen großen Beitrag zur Klimaneutralität der Kommune Herborn.
Beantragen Sie hier Ihren Wärmenetzanschluss:
- Zum Netzanschlussportal
- Antrag Netzanschluss Fernwärme Alsbach II pdf 0.1MB
- Bauherreninfo Baugebiet Alsbach II pdf 3.5MB
- Bauherrenmappe Alsbach II pdf 3.4MB
- TAB Alsbach II pdf 0.6MB
- Primärenergiefaktor Alsbach II pdf 0.1MB
- EE-Anteile Alsbach II pdf 0.1MB
- AVBFernwärmeV pdf 98.5KB
- Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV pdf 0.2MB
- Datenschutzinformationen pdf 0.8MB